Hausordnung der Grundschule Bötzow

 

Hausordnung der Grundschule Bötzow

(gültig ab Schuljahr 2022/23)

 

Die Schule ist ein Ort des Lernens und Lebens und Begegnungsstätte für alle, die sich an Schule beteiligen.

 

Eine Hausordnung enthält Regeln und Normen, an die sich alle Beteiligten in diesem Haus und auf dem Schulgelände halten müssen, damit ein harmonisches Zusammenleben gewährleistet werden kann.

 

Alle Festlegungen und Vereinbarungen bezüglich dieser Hausordnung werden gemäß § 91 Abs. 1 Satz 2 des BbgSchulG durch die Schulkonferenz mitgetragen.

 

Wenn über 290 Schüler:innen auf dem Schulhof bzw. dem Schulgelände sind, muss jede/r auf den/die anderen Rücksicht nehmen.

 

 

 

Unsere Grundsätze lauten deshalb:


Jede/r muss störungsfrei lernen können.

 

 

Jede/r achtet die Persönlichkeit und das Eigentum des anderen.

 

 

 

 

 

1. Öffnung des Hauses

 

Der Schulbetrieb beginnt ab 07.15 Uhr mit einem offenen Eingang. Zeitgleich übernehmen die Lehrkräfte die Aufsicht. Spätestens um 7.25 Uhr sind alle im Klassenraum, damit die erste Stunde pünktlich beginnen kann.

  • Regnet es, erfolgt der Einlass ab 07.10 Uhr.
  • Nach den großen Pausen begeben sich alle Schüler:innen ohne Rennen und Schubsen ruhig in den Klassenraum.
  • Die Garderobe wird an die dafür vorgesehenen Haken (Haus 3) angehängt bzw. in die Schränke gelegt. Jede/r Schüler:in ist für die Sauberkeit des eigenen Schrankes verantwortlich.
  • Wir pflegen einen höflichen Umgang und grüßen uns.

 

 

 

2. Unterricht

 

Mit dem Schuljahr 2011/12 wurde an unserer Schule größtenteils Blockunterricht eingeführt

 

            1. Block                      07.30 Uhr  –   9:00 Uhr

            2. Block                      09:30 Uhr  – 11:00 Uhr

            5. Stunde                    11:30 Uhr  – 12:15 Uhr

            6. Stunde                    12:20 Uhr  – 13:05 Uhr

            7. Stunde                    13:10 Uhr  –  13:55 Uhr

                       

 

  • Alle Schüler:innen haben die Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht.
  • In Ausnahmefällen kann eine Freistellung von den Eltern beantragt werden. Sollte dies

aufgrund von Krankheit zunächst nur telefonisch möglich sein, muss eine schriftliche

Bescheinigung nachgereicht werden.

  • Während der Unterrichtszeit bleiben die verschiedenen Schulgebäude verschlossen.
  • Alle Lehrkräfte sowie auch Schüler:innen achten auf die Einhaltung der Unterrichtszeiten.
  • Pädagog:innen aus anderen Schulen, Eltern und andere Gäste des Hauses melden sich  im Sekretariat an.
  • Technische Geräte und andere Unterrichtsmittel werden nur durch die Lehrkraft oder von ihnen eingewiesenen Schüler:innen bedient bzw. benutzt.
  • Unfälle auf dem Schulweg oder während des Schulbetriebs sind zeitnah im Sekretariat der Schule zu melden.
  • Die Schüler:innen besuchen die Schule in angemessener Kleidung.

 

 

 

3. Pausengestaltung

 

 

09.00 – 09.15

09.15 – 09.30 Uhr

11.00 – 11.25 Uhr

Klasse 1 – 3

Frühstück

Hofpause

Hofpause

Klasse 4 – 6

Hofpause

Frühstück

Klasse 1 – 6

 

 

Essenzeit

 

 

 

  • Die Pause beginnt, wenn die Lehrkraft den Unterricht beendet hat.
  • Während der kurzen Pausen bleiben die Schüler:innen in ihrem Klassenraum bzw. gehen ruhig in den vorgesehenen Fachraum.
  • Zum Frühstück bleiben alle Schüler:innen im Klassenraum und nehmen ihr Frühstück in ruhiger Atmosphäre ein.
  • In der 2. Hofpause gehen die Schüler:innen essen, die mehr als 5 Unterrichtsstunden haben. Die anderen gehen nach Unterrichtsschluss zum Essen. Die Schultaschen bleiben während der Essenszeit in der Sitzecke vor dem Schulerweiterungsbau oder werden  bei Regen unter dem Unterstand platziert.
  • Fenster, Jalousien und Thermostate werden nur durch die Lehrkraft bzw. auf deren Weisung geöffnet bzw. geschlossen.
  • Am Ende der großen Pause begeben sich die Schüler:innen in die Klassenräume bzw. wechseln zügig in den Fachraum (Ausnahme Sport).
  • Die Lehrkräfte verlassen als Letzte die Klassenräume. Sollten nach dem Unterricht Aufräumdienste eingeteilt sein, bleibt die letzte Lehrkraft für diese Kinder in unmittelbarer Nähe, als Rufbereitschaft.
  • Auf dem Schulhof führen in den großen Pausen drei Pädagog:innen Aufsicht. Sie sind Ansprechpartner:in bei auftretenden Problemen. Zu ihrer Unterstützung können Schüler:innen der 5. und 6. Klasse als Ordnungsschüler:innen eingesetzt werden.
  • Den Weisungen der Ordnungsschüler:innen, des Hausmeisters und der Schulsekretärin ist ebenfalls Folge zu leisten.
  • Das Verlassen des Schulhofes oder des Schulgeländes ist ohne ausdrückliche Genehmigung einer Lehrkraft nicht gestattet.
  • Bei schlechtem Wetter entscheidet die Aufsicht, ob die Schüler:innen in ihren Klassenräumen bleiben und lässt abklingeln. Schüler:innen und Lehrkräfte bleiben dann in den Räumen bzw. begeben sich wieder dorthin zurück.

 

 

 

 

4. Verhalten nach Schulschluss und Pflege des Schulgebäudes/der Anlagen

 

  • Nach Beendigung der für sie letzten Unterrichtsstunde verlassen die Schüler:innen zügig und ruhig das Schulgebäude und begeben sich auf den Heimweg, den Weg zum Hort oder zum Bus.
  • Das Gelände, das Gebäude, die Klassenräume und der eigene Arbeitsplatz sind sauber zu halten. Abfälle gehören in die vorgesehenen Behälter!
  • Am Ende der letzten Stunde werden die Stühle in den Räumen hochgestellt.
  • Der Ordnungsdienst sorgt für die Reinigung der Tafel und kontrolliert beim Verlassen den Klassenraum auf Sauberkeit!
  • Die Toilettenräume sind nur für ihren Einsatzzweck zu benutzen.

 

 

 

 

5. Gesundheitsschutz

 

  • Auf dem gesamten Schulgelände besteht ein generelles Rauchverbot.
  • Elektrische Geräte (z.B. Handy, Smartwatch), die der Kommunikation dienen, sind grundsätzlich vor Betreten des Schulgeländes auszuschalten. Sie dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft benutzt werden.
  • Zum Schutze der Personen in der schulischen Einrichtung dürfen alle, die an meldepflichtigen Erkrankungen leiden (Infektionskrankheiten, Läuse u.a), die schulischen Einrichtungen nicht betreten.     
  • Aus hygienischen Gründen müssen die Sportsachen spätestens zum Wochenende für die Reinigung mit nach Hause genommen werden.
  • In der Regel werden in der Schule keine Medikamente aufbewahrt bzw. verabreicht. Sollte dennoch die Notwendigkeit im Einzelfall bestehen, muss eine schriftliche Vereinbarung im Sekretariat vorliegen.
  • Es gelten die Regeln des aktuellen Hygieneplans.

 

  

 

 

6. Umgang mit Eigentum

 

  • Ordnungsschüler:innen unterstützen die Aufsicht in den Hofpausen dadurch, dass sie den Schuleingang und den Toilettenbereich kontrollieren sowie Spielgeräte ausgeben und einsammeln. Sie unterstützen die aufsichtsführenden Pädagogen:innen und weisen auf die Einhaltung der Hausordnung hin.
  • Spielgeräte werden nur durch Lehrkräfte oder Ordnungsschüler:innen ausgegeben.
  • Bei Beschädigungen von Schuleigentum (auch ausgeliehenen Büchern) haftet der Verursacher!
  • Gegenstände, mit denen Mitschüler:innen gefährdet werden können, werden von der Lehrkraft abgenommen. Die Eltern können dann diese Dinge abholen.
  • Die Schule übernimmt keine Haftung für das Mitbringen von Wertgegenständen (Uhren, Schmuck, Handys und andere mediale Technik).
  • Fundsachen werden in der Sammelkiste vor dem Sekretariat aufbewahrt und am Ende eines Halbjahres entsorgt bzw. gespendet.
  • Die Fahrräder werden im Fahrradstand auf dem Schulhof abgestellt und angeschlossen. Ein Versicherungsschutz durch den Schulträger besteht nicht. Um Unfälle zu vermeiden, werden die Fahrräder auf dem Schulhof geschoben!

 

 

 

Inkrafttreten

 

Diese Schul- und Hausordnung tritt durch Beschluss der Schulkonferenz vom 10.10.2022 in Kraft. 

 

 

 

 

Dorit Steinke                                                             Julia-Sophie Bechert

   Schulleiterin                                                 Vorsitzende der Schulkonferenz